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Aufnahme

Das Aufnahmeverfahren unterliegt der Zuständigkeit des KJA und des AKVB.
Bedingung für die Aufnahme in die Wohnschule ist eine gültige Verfügung für die besondere Volksschule.

Kinder und Jugendliche, welche auf stationäre medizinische Betreuung angewiesen sind (somatisch und psychisch), können nicht aufgenommen werden, da kein medizinisches Betreuungspersonal zur Verfügung steht.

Die KaB-Leistung ist in der Regel auf ein Jahr befristet, es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung, über welche die Leistungsbesteller entscheiden.

Ein Tag in der Nathalie Stiftung ist wie eine Schachtel Pralinen -  ich weiss nie, was mich heute erwartet.

Sozialpädagogin, Eileen Schmidt

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