Leitbild der Nathalie Stiftung
Öffentlicher Auftrag
Die Nathalie Stiftung erfüllt einen vom Kanton gesetzlich anerkannten Pflege-, Betreuungs- und Bildungsauftrag für Menschen mit einer geistigen und/oder autistischen Behinderung und verfügt über die Betriebsbewilligungen.
Der 1967 auf private Initiative gegründete Verein für einen heilpädagogischen Kindergarten wurde 1970 in die Nathalie Stiftung umgewandelt.
In der Heilpädagogischen Tagesschule und im Internat bietet sie Bildung, Förderung, Erziehung und Betreuung für Kinder und Jugendliche an, welche infolge einer geistigen oder mehrfachen Behinderung, Autismus und/oder Lernbehinderung den Ansprüchen der Regelschule und Spezialklassen nicht gewachsen sind.
Die Beschäftigungs- und Wohnheime bieten grundsätzlich erwachsenen Menschen ab 18 Jahren mit einem schweren autistischen Syndrom und/oder einer schweren geistigen Behinderung einen Lebensort an.
Die Stiftung bemüht sich, auch Menschen mit einem autistischen Syndrom und problematischen Verhaltensweisen, die in anderen Institutionen keinen Platz finden, einen Wohn- und Beschäftigungsraum anzubieten und Bewohner nicht grundsätzlich aufgrund von spezifischen Verhaltensweisen abzulehnen.
Die Beratungsstelle Autismus und geistige Behinderung bietet Betroffenen, Eltern und Betreuenden von Kindern und Erwachsenen mit Autismus und einer geistigen Behinderung fachspezifische Beratung an.
Der übergeordnete Auftrag wird mittels Reglementen, Konzepten und Leitfäden praktikabel und nachvollziehbar beschrieben. Diese Papiere entsprechen den kantonalen Standards und werden laufend reflektiert, wenn nötig angepasst und ergänzt.
Angebot
Den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ist mit geeigneten Mitteln pädagogischer bzw. agogischer und therapeutischer Art zu begegnen. Dazu werden zeitliche und räumliche Strukturen, sowie die nötigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen gewährleistet.
Der Unterricht in den Klassen der Heilpädagogischen Tagesschule wird durch therapeutische Angebote ergänzt.
Im Internat werden die Kinder ausserhalb der Schulzeiten betreut und gefördert. In Schulferien und an Wochenenden wird es als Ferienstation geführt und den Eltern als Entlastungsmöglichkeit angeboten.
In den Erwachseneninstitutionen sollen kleine Wohneinheiten, Haus und Garten als zentraler Ort des Tätigwerdens dienen. Dieser kann gemäss den Lern- und Handlungsfelder der Bewohner, für die Förderung und Begleitung lebenspraktisch genutzt werden. Die Heime sind 365 Tage im Jahr geöffnet.
Die Beratungsstelle dient als Anlaufstelle für Betroffene, Eltern und Betreuungspersonal autistischer und geistig behinderter Menschen. Sie bietet Unterstützung an bei erschwerten Erziehungs- und Betreuungsaufgaben.
Der Bereich Verwaltung entlastet die Bereiche, damit diese ihre Kernaufgabe erfüllen können. Insbesondere ist die Verwaltung zuständig für die Administration, das Finanz- und das Personalwesen und organisiert den Liegenschaftsunterhalt, den Transport und die Verpflegung in der HPS.
Personal
Das Personal ist sich der individuellen Anforderungen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen bewusst. Es arbeitet ständig weiter an seiner eigenen Leistungsqualität, Fort- und Weiterbildung.
Die Nathalie Stiftung ermöglicht und fördert die interne und externe Weiterbildung sowie regelmässige Praxisberatung.
Schule, Internat und Wohnheim bieten Praktikums- und Ausbildungsplätze an für Menschen, die sich für eine Ausbildung oder Tätigkeit in sonder-, sozialpädagogischen und therapeutischen Berufen interessieren oder entschieden haben. Alle Bereiche verfügen über ein anerkanntes Ausbildungskonzept.
Dem Berufsgeheimnis sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraglich verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.
Leitung und Zusammenarbeit
Gemeinsame Aufgaben erfordern kooperatives Mitdenken und Handeln in klaren Strukturen und die Pflege einer gemeinsamen Unternehmenskultur.
Dem Stiftungsrat obliegen in erster Linie die strategische Führung und die Aufsicht über die Leitung der Stiftung. Er nimmt die Befugnisse und Aufgaben gemäss dem Reglement des Stiftungsrats vom 21. März 2013 wahr.
Die Aufgabe der Leitung ist die operative Führung der Betriebe. Die Mitarbeitenden erhalten entsprechend ihren Aufgaben Kompetenzen und tragen für ihr Handeln die Verantwortung. Interesse, Offenheit und gegenseitiger Respekt bilden die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Die Eltern und Erziehungsverantwortlichen sind die wichtigsten Bezugspersonen der Kinder. Auch im Erwachsenenalter bleiben die Angehörigen zentrale Bezugspersonen. Die Zusammenarbeit wird in allen Fragen, die sie betreffen, gesucht.
Als privatrechtliche und gemeinnützige Institution mit Aufgaben der öffentlichen Hand sind wir an die Auflagen, Anforderungen und Weisungen der uns subventionierenden Behörden von Bund und Kanton gebunden. Die zugesprochenen finanziellen Mittel werden transparent und zweckmässig eingesetzt.
Öffentlichkeit und Vernetzung
Wir brauchen die Gesellschaft – die Gesellschaft braucht uns.
Solidarität mit den Schwächeren gehört zu den tragenden Werten unserer Gesellschaft. Es gehört zu unseren Aufgaben, diese Solidarität zu wecken und aktiv zu unterstützen. Die Chancen, Rechte und Ressourcen unserer behinderten Mitmenschen sollen in der Gesellschaft erkannt, geachtet und gefördert werden.
Wir suchen und pflegen deshalb verbindliche oder punktuelle Zusammenarbeit mit verwandten Organisationen wie andere heilpädagogische Sonderschulen, Erwachseneninstitutionen, Verbände, Elternvereine, Beratungsstellen.
Gümligen, 3. Mai 2018
Christian Staub
Stiftungsratspräsident
Leitbild der Nathalie Stiftung 2018
Jeder Mensch hat Anrecht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, damit er sein Leben mit grösstmöglicher Selbständigkeit gestalten kann. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen haben unabhängig des Schweregrades der Behinderung ein Entwicklungspotential und möchten dieses nutzen; sie können und wollen lernen. Es ist unsere zentrale Aufgabe, diese individuellen Möglichkeiten zu unterstützen.
Leitsatz, Nathalie Stiftung